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Praxis für Frauenheilkunde und medizinische Genetik, Würzburg
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Humangenetische Beratung


Die humangenetische Beratung soll
erbliche Faktoren bestimmter Erkrankungen
erkennen, ihren Verlauf und die Frage
des Wiederholungsrisikos im Falle von
Kinderwunsch darlegen. Dazu wird ein
Familienstammbaum erhoben und ggfs.
durch weitere diagnostische
Maßnahmen wie chromosomale, molekular-
genetische und biochemische Unter-
suchungen ergänzt. Grundlage ist die
Erhebung eines Familienstammbaumes
beider Partner bis zu den Großeltern.
Zu empfehlen ist eine humangenetische Beratung


•   wenn einer der Partner von einer genetischen Erkrankung betroffen ist

•   wenn ein Familienmitglied eines Partners von einer genetischen Erkrankung betroffen ist

•   bei einem Kind mit einem Erbleiden

•   nach Identifizierung eines Partners als Überträger einer genetischen Erkrankung

•   bei Verwandtenehe

•   bei erhöhtem mütterlichen Alter

•   nach Strahlenbehandlung oder Strahlentherapie eines Partners

•   nach Medikamenteneinnahme in der Schwangerschaft

•   nach Ultraschallauffälligkeiten des Kindes mit möglicherweise genetischem Hintergrund

•   bei wiederholten Fehlgeburten

•   vor Durchführung einer Fruchtwasseruntersuchung oder Chorionzottenbiopsie
Nach Erhebung des Familienstammbaumes, der Beratung und
eventuell weiterer diagnostischer Maßnahmen erhält der Ratsuchende
eine schriftliche Zusammenfassung über die durchgeführte
humangenetische Beratung unter Einbeziehung möglicher
weiterer Untersuchungen.
Abstammungsgutachten

Wir erstellen in unserem nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditierten
Labor Abstammungsgutachten (z. B. Vaterschaftstest, Untersuchungen auf
Geschwisterschaft) nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und unter
Einhaltung des Gendiagnostikgesetzes. Die Vorgaben der Richtlinie stellen
gleichzeitig die Grundlage für eine ggf. notwendige Gerichtsverwertbarkeit
des Gutachtens dar.

Üblicherweise wird die Untersuchung aus Blut oder Mundschleimhautzellen
der zu untersuchenden Personen (meist Vater/Mutter/Kind, auch nur
Vater/Kind möglich) durchgeführt. Es werden mindestens 16 genetische
Marker auf Übereinstimmung untersucht, so dass eine Aussage über
die Vaterschaftswahrscheinlichkeit von über 99,99% getroffen werden kann.

Auf unserer Homepage können die Anforderungsformulare für die Erstellung
eines Abstammungsgutachtens herunter geladen werden, darauf finden sich
weitere Informationen über die Probennahme, die benötigten Unterlagen
und die Kosten der Untersuchung.