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Humangenetische Beratung
Die humangenetische Beratung soll erbliche Faktoren bestimmter
Erkrankungen erkennen, ihren Verlauf und die Frage des
Wiederholungsrisikos im Falle von Kinderwunsch darlegen.
Dazu wird ein Familienstammbaum erhoben und ggfs. durch weitere
diagnostische Maßnahmen wie chromosomale, molekular- genetische und
biochemische Unter- suchungen ergänzt. Grundlage ist die Erhebung
eines Familienstammbaumes beider Partner bis zu den Großeltern.
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Zu empfehlen ist eine humangenetische Beratung
• wenn einer der Partner von einer genetischen Erkrankung betroffen ist
• wenn ein Familienmitglied eines Partners von einer genetischen Erkrankung betroffen ist
• bei einem Kind mit einem Erbleiden
• nach Identifizierung eines Partners als Überträger einer genetischen Erkrankung
• bei Verwandtenehe
• bei erhöhtem mütterlichen Alter
• nach Strahlenbehandlung oder Strahlentherapie eines Partners
• nach Medikamenteneinnahme in der Schwangerschaft
• nach Ultraschallauffälligkeiten des Kindes mit möglicherweise genetischem Hintergrund
• bei wiederholten Fehlgeburten
• vor Durchführung einer Fruchtwasseruntersuchung oder Chorionzottenbiopsie
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Nach Erhebung des Familienstammbaumes, der
Beratung und eventuell weiterer diagnostischer
Maßnahmen erhält der Ratsuchende eine schriftliche
Zusammenfassung über die durchgeführte humangenetische
Beratung unter Einbeziehung möglicher weiterer Untersuchungen.
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Abstammungsgutachten
Wir erstellen in unserem nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditierten
Labor Abstammungsgutachten (z. B. Vaterschaftstest, Untersuchungen auf
Geschwisterschaft) nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und unter
Einhaltung des Gendiagnostikgesetzes. Die Vorgaben der Richtlinie stellen
gleichzeitig die Grundlage für eine ggf. notwendige Gerichtsverwertbarkeit
des Gutachtens dar.
Üblicherweise wird die Untersuchung aus Blut oder Mundschleimhautzellen
der zu untersuchenden Personen (meist Vater/Mutter/Kind, auch nur
Vater/Kind möglich) durchgeführt. Es werden mindestens 16 genetische
Marker auf Übereinstimmung untersucht, so dass eine Aussage über
die Vaterschaftswahrscheinlichkeit von über 99,99% getroffen werden kann.
Auf unserer Homepage können die Anforderungsformulare für die Erstellung
eines Abstammungsgutachtens herunter geladen werden, darauf finden sich
weitere Informationen über die Probennahme, die benötigten Unterlagen
und die Kosten der Untersuchung.
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